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VSG - Vermögen Sicherung
Gemeinschaft
Die Lösung für die Vermögenssicherung
Zweck obiger
Gemeinschaft ist es privates Gesamtvermögen langfristig zu sichern
und zu vermehren.
Interessanterweise beteiligen sich immer mehr Führungskräfte
deutscher Banken, die jedoch (in Rücksichtnahme auf die vielen
Bankkunden) leider anonym bleiben möchten.
Andere Finanzmanager und prominente Geldanleger dagegen kaufen
bereits offiziell stillgelegte Silberminen, in der Hoffnung, das
diese sich einmal wieder lukrativ abbauen lassen (z.B. Bill Gates).
Auch in Deutschland sollen bereits die ersten Käufer gesichtet
worden sein, die ganze Berge (mit dem vor Jahrhunderten verbliebenen
Edelmetallen) erwerben möchten.
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29664 Walsrode
Deutschland
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Unterschiede beim
physischen Erwerb
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Privaterwerb
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Gemeinschafts-Anteile
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Silber
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16 %
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MWST
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0 %
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Gold
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0 %
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0 %
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Platin
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16 %
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0 %
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Silber
1 kg
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= € 255*
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STÜCKE
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ab € 2.500,-
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Gold
1 kg
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= € 14.810*
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Platin
1 kg
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= € 30.300*
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Silber 78 kg |
= € 255*
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WERT
je ca. 20.000 US
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ab € 2.500,-
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Gold 1,3 kg |
= € 14.810*
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Platin 0,66 kg |
= € 30.300*
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Einzelverwahrung ca. 2 % p.a.
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LAGERUNG
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Sammelverwahrung 1 % p.a.
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* Stand 2005
weitere Vorteile bei der Umsetzung
Der private Erwerb von Gold ist in der Bundesrepublik Deutschland MWSt.-frei, Platin und Silber sind jedoch MWSt.-pflichtig. Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt. Bei Kauf der drei Edelmetalle zu wertmäßig gleichen Teilen ergibt sich somit ein
Kostenvorteil von über 10% zum privaten Erwerb.
Für Investmentzwecke sind aufgrund des geringen Aufgeldes zum reinen Materialwert lediglich die Barren von Interesse und hierbei insbesondere die 1kg Barren. Bei Erwerb der drei Edelmetalle in Kg Barren, zu wertmäßig gleichen Teilen, ergibt sich somit bereits ein Betrag von ca. 90.000 Euro.
Anteile am Depot sind ab 2.500 Euro frei stückelbar.
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft schließt Verwahrverträge bezüglich der Lagerung der Barren mit deutschen Sparkassen ab und erreicht dadurch
günstigere Konditionen als bei Einzelverwahrung.
Die Rechtsform der Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff BGB ist als reine vermögensverwaltende Gemeinschaft
Körperschaft- und Gewerbesteuer frei.
Jeder Beteiligte am Gemeinschaftsdepot ist eingetragener Mitinhaber des Giro- und Verwahrkontos. Der von der Geschäftsleitung eingesetzte und zugelassene Vermögensverwalter ist lediglich berechtigt für die Gemeinschaft Gold, Silber und Platin in Barrenform zu kaufen oder zu verkaufen. Alle Transaktionen erfolgen in Abstimmung mit einer Steuerberatungskanzlei.
Maximale Sicherheit am Standort Deutschland.
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Fazit
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So einfach können
Vermögenssicherung und Renditeaussichten miteinander verbunden
werden
Fragen Sie bei uns nach, wir beraten Sie gerne. |

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