
Egal wo Sie wohnen,
ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg,
Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt,
Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg,
Frankfurt/M., Frankfurt/O., Freiburg, Gelsenkirchen, Gera, Göttingen,
Hagen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Jena, Karlsruhe,
Kassel, Kaiserslautern, Kiel, Köln, Koblenz, Krefeld, Leipzig,
Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach,
München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Osnabrück,
Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Rostock, Rügen, Saarbrücken,
Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg,
Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee,
am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald - unsere Angebote sind für alle günstig
und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit
egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen / Sicherheitsaspekte
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Da wir bemüht sind, unseren Kunden höchstmögliche Sicherheit
vor finanziellen Verlusten zu bieten, vertreiben wir
ausschließlich Investmentfonds, die in Deutschland durch die
staatliche Aufsichtsbehörde, dem Bundesaufsichtsamt
für das Kreditwesen (mit Sitz in Berlin) zum öffentlichen
Vertrieb zugelassen sind.
Neben diesen Kontrollinstanzen gibt es EU- Richtlinien und für die deutschen
Anlagegesellschaften insbesondere das Kapitalanlagegesetz
( KAGG ), welches detailliert die Pflichten
und Rechte regelt.
(Siehe auch nachfolgende Systematik)

Das Kapitalanlagegesetz ( KAGG ) regelt zum
Beispiel: den Inhalt der Verkaufs-Prospekte, die vorgeschriebene Höhe
des Eigenkapitals der Kapitalanlagegesellschaft (KAG), die Kontrollpflichten
der Depotbanken. Dies sind nur einige Punkte, die
wir im Zusammenhang mit den Anlegerschutzkriterien hervorheben und nachfolgend
erläutern möchten.
Die für die Verwaltung der Fonds zuständige Stelle ist wie oben
angeführt die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft (KAG). Ihr obliegt
die technische Abwicklung sämtlicher im Zusammenhang mit der Gründung
und Verwaltung stehenden Angelegenheiten. Sie legt u.a. fest, welche Anlageziele
durch die Fonds verfolgt werden sollen. Die KAG ist für die
ordnungsgemäße Erstellung und Herausgabe der Geschäftsberichte
sowie der Prospekte zuständig.
Durch diese Informationen aus den Geschäftsberichten
(Jahresberichte, Halb- oder Vierteljahresberichte) erhält der Anleger
bzw. Interessent die Möglichkeit nachzuvollziehen,
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wo sein Kapital investiert wurde, |
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welche Kosten und Gebühren entstanden sind und |
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welchen Ertrag der Fonds im entsprechenden Anlagezeitraum erreicht hat. |
Durch gesetzliche Vorschriften sind die Kapitalanlagegesellschaften dazu
verpflichtet, Anlagegelder
(Fondsgelder=Sondervermögen) strikt vom eigenen Vermögen
zu trennen.
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Ein Konkursfall der KAG berührt so das Sondervermögen nicht.
Dass heißt, Sie können hierbei keine Geld verlieren.
Gleiches trifft für die Depotbank zu. |
Die Fondsgelder werden treuhänderisch (gegen Gebühr) durch die
Depotbank verwahrt. Der gesamte Zahlungsverkehr, z.B. Einzahlungen, Auszahlungen,
Ausschüttungen, all dies wird über Depotbanken abgewickelt.

Schatzkiste - Sicherheit für Jahrhunderte
Wie steht es um die rechtlichen Bedingungen für Investmentfonds in
Deutschland?
Durch rechtliche Vorschriften im Kapitalanlagegesetz ergeben sich zwingend
strukturelle und organisatorische Konsequenzen für die
Geschäftstätigkeit dieser Fonds.
An einigen Beispielen soll dieses verdeutlicht
werden:
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Grundsätzlich dürfen nur juristische Personen als
Kapitalanlagegesellschaft fungieren. |
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Das Eigenkapital der KAG bzw. deren Höhe ist auf 2,5 Millionen
EUR festgelegt. |
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Fondsgelder dürfen nur in öffentlich gehandelte Wertpapiere
investiert werden. |
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Die beiden Geschäftsführer, eine weitere Vorschrift,
müssen eine entsprechende Qualifikation nachweisen. (Unserer Meinung
jedoch kein Garant für professionelles Tun.) |
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Weiterhin ist beispielsweise bei Aktienfonds die Mindestanzahl der
Aktien-Titel geregelt, die ein Fonds erwerben muss, um ein Mindestmaß
an Risikostreuung zu gewährleisten. |
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Eine Position darf nicht mehr als 10% des gesamten Fondsvolumen
übersteigen. |
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Die Vertragsbedingungen der Prospekte müssen dem Anleger
verständlich Auskunft über das Risiko eines Investments geben.
In diesem Zusammenhang sei auf die Prospekthaftung verwiesen, der sich die
Herausgeber, also die KAG, unterwerfen müssen. |
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Da laut Kapitalanlagegesetz deutsche Kapitalanlagegesellschaften den
Kreditinstituten zugerechnet werden, ergeben sich für diese
zusätzlich das Kreditwesengesetz (KWG).
Das Bundes-Aufsichtsamt für Kreditwesen hat, wie am Anfang des
Kapitels bemerkt, seinen Sitz in Berlin und kontrolliert die Tätigkeit
aller in- und ausländischen Investmentfonds, die zum öffentlichen
Vertrieb Ihrer Anteile in Deutschland zugelassen sind. |
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